Carchauffeure sind bestens ausgebildete Berufsleute, die sich ihrer grossen Verantwortung im Strassenverkehr jederzeit bewusst sind. Ihre körperliche und gesundheitliche Verfassung wird anlässlich von periodisch durchgeführten vertrauensärztlichen Checks kontrolliert. Ebenso genügen die Fahrzeuge höchsten Ansprüchen an die Sicherheit - im Interesse einer treuen Kundschaft, die den Car als zuverlässiges und vor allem sicheres Reisemittel zunehmend schätzt.
Der moderne Strassenverkehr stellt hohe Anforderungen an jeden Verkehrsteilnehmer. Dies gilt ganz besonders auch für den Carchauffeur. Seine tägliche Lenkzeit ist auf neun Stunden beschränkt. Zweimal wöchentlich ist eine Verlängerung auf maximal zehn Stunden zulässig. Ein Fahrtenschreiber zeichnet jede Bewegung des Cars auf und dokumentiert, ob der Fahrer die ihm gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten eingehalten hat.
Jede Tagesfahrt und Tagesetappe ist daher so berechnet, dass sie in der erlaubten täglichen Fahrzeit bequem bewältigt werden kann und Ihrem Fahrer anschliessend ausreichend Ruhezeit zur Entspannung und Regeneration verbleibt. Nach Reisebeginn geäusserte Sonderwünsche können deshalb nur im Rahmen der gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeiten erfüllt werden.
Pausen gehören auch dazu
Ausreichende Pausen während einer Fahrt tragen zur Entspannung und zum allgemeinen Wohlbefinden bei und fördern so die Konzentrationsfähigkeit. Für den Carchauffeur sind diese kleinen Auszeiten deshalb besonders wichtig. Es ist daher gesetzlich vorgeschrieben, dass Ihr Carchauffeur nach spätestens 4,5 Stunden die Fährt für mindestens 45 Minuten unterbrechen muss. Möglich wären auch drei kleinere Pausen zu je 15 Minuten.
Ausreichend Erholung für alle
Ausreichend Schlaf ist die Voraussetzung für hohe Leistungsfähigkeit. Auch der Carchauffeur benötigt ihn für seine tägliche Arbeit. Nur eine Mütze voll Schlaf reicht nicht aus, um am nächsten Morgen wieder ausgeruht und erholt hinter dem Lenkrad zu sitzen. Zwischen zwei Tagesfahrten stehen dem Carchauffeur daher regelmässig elf Stunden Ruhezeit zu, dreimal in der Woche darf er diese jedoch auf neun Stunden verkürzen. Eine Sonderregel, durch die sich die tägliche Ruhezeit Ihres Carchauffeurs auch in zwei oder drei Abschnitte aufteilen lässt, ermöglicht eine flexiblere Reiseplanung. Einer der Abschnitte muss jedoch mindestens acht Stunden betragen. Insgesamt sind bei dieser Sonderregelung allerdings zwölf und nicht nur elf Stunden Gesamtruhezeit vorgeschrieben.
Auf langen Strecken: ein zweiter Carchauffeur
Wenn sich zwei Carchauffeure am Lenkrad ablösen, wird es möglich, längere Distanzen am Stück zurückzulegen. Aber auch hier gibt es gesetzliche Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten. So gilt die Pausenregelung natürlich auch für den zweiten Fahrer. Da aber immer nur ein Fahrer am Steuer sitzt, darf die Schichtzeit bei zwei Carchauffeuren auf bis zu 21 Stunden ausgedehnt werden. Spätestens danach müssen aber beide für mindestens neun Stunden ruhen. Während dieser Zeit steht der Car. Wundern Sie sich nicht, wenn ein zweiter Fahrer unterwegs zu- bzw. aussteigt und Sie nur auf einem Teilstück der Reise begleitet. Auch bei einem solchen Wechselspiel sind die Fahrer verpflichtet, sich jederzeit an die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen- und Ruhezeitregelungen zu halten.
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