Zollbestimmungen

Rückreise in die Schweiz

Im Ausland abgabenfrei einkaufen: Die Freimengen und Freigrenzen gelten für Privatwaren, die Sie persönlich für den eigenen Bedarf oder als Geschenk mitführen. Die Freimengen und Freigrenzen werden nur einmal pro Person und Tag gewährt.

Persönliche Gebrauchsgegenstände

Gebrauchte, persönliche Gegenstände wie Kleider, Wäsche, Toilettenartikel, Sportgeräte, Foto-, Film- und Videokameras, tragbare Computer, Musikinstrumente und sonstige Gebrauchsgegenstände, welche in der Schweiz wohnhafte Reisende bei der Ausreise mitgenommen haben oder im Ausland wohnhafte Reisende während des Aufenthaltes in der Schweiz benützen und wieder ausführen.

Reiseproviant

Genussfertige Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke für den Reisetag.

Alkoholische Getränke

Die Freimengen gelten nur für Personen ab 17 Jahren.
Alkoholische Getränke bis 18% Vol. 5 Liter
Alkoholische Getränke über 18% Vol. 1 Liter

Tabak

Zigaretten total 250 Stück
Zigarren total 250 Stück
Schnitttabak 250g

Waren

Andere Privatwaren sind bis zu einem Gesamtwert von CHF 300.– pro Person abgabenfrei. Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren CHF 300.–, so sind alle Waren abgabenpflichtig. Ein Zusammenrechnen (Kumulation) der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist ausgeschlossen. Ausgenommen von dieser Wertfreigrenze sind sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse wie z.B. Fleisch und Fleischwaren, Milchprodukte, Öle und Fette, die gewisse Höchstmengen überschreiten.

Erstattung Mehrwertsteuer

Aus logistischen Gründen ist es nicht möglich, bei der Rückreise in die Schweiz die Quittungen zur Erstattung der Mehrwertsteuer am Deutschen Zollamt abstempeln zu lassen. Ebenso ist eine Verzollung am Schweizer Zoll nicht möglich.

 

Carreisen Ostschweiz GmbH

Hauptstrasse 33
CH-8580 Sommeri TG

Tel.: +41 (0)71 633 10 26

info@carreisen-ostschweiz.ch