AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
An dieser Stelle möchten wir Sie über unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren, die Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Pauschalreisevertrages sind. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, die Bedingungen in Ruhe durchzulesen. Sollten Fragen auftauchen, stehen wir Ihnen gerne zur Beantwortung zur Verfügung.

VERTRAGSGEGENSTAND

Wir danken Ihnen, dass Sie sich für ein Angebot der Carreisen Ostschweiz GmbH interessieren. Diese Vertragsbedingungen basieren auf der Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Carreisen Ostschweiz GmbH, nachfolgend Reiseveranstalter genannt und gelten für alle unter dem Namen «Carreisen Ostschweiz»  angebotenen Pauschalreisen, Auftragsfahrten, Buscharter und Fahrzeugmieten.

1. VERTRAGSABSCHLUSS, MITREISENDE, BEZAHLUNG, PREISE

1.1. Ihre Anmeldung (Buchung, Annahme der Offerte) ist für Sie verbindlich. Der Reisevertrag (Mietvertrag) zwischen Ihnen und uns kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, elektronischen (online) oder persönlichen Anmeldung bei uns oder Ihrer Buchungsstelle zustande. Bei Auftragsfahrten, Buscharter und Fahrzeugmiete kommt der Vertrag mit Ihrem Leistungsauftrag, d.h. durch Annahme der Offerte zustande Mit der Anmeldung (Buchung, Annahme) bestätigen Sie, die AGB verstanden und anerkannt zu haben. Meldet der Anmeldende weitere Reiseteilnehmer an, so steht er für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) wie für seine eigenen Verpflichtungen ein. Für Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern und für Einzelleistungen wie Flugtickets, Mietwagen, Hotelübernachtungen usw., welche Ihnen von uns lediglich vermittelt werden, gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen.

1.2. Reisetauglichkeit: Zur Sicherheit und im Interesse von Reisenden behalten wir uns ausdrücklich vor, nach unserer Beurteilung der Reisetauglichkeit den Abschluss des Vertrages zu verweigern, den Vertrag nur unter der Bedingung der Mitnahme einer geeigneten Begleitperson abzuschliessen oder den Vertrag selbst kurz vor der Abreise oder – sollten wir erst nach der Abreise von der eingeschränkten Reisetauglichkeit erfahren – während der Reise zu kündigen. Allfällig aufgelaufene oder zusätzliche Kosten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt (siehe auch Ziff. 5).

1.3. Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Sonderwünsche sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von uns schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Leistungen beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, bei Flugreisen ab Flughafen in der Schweiz, bei Schiffsreisen, Bahn- und Carreisen ab dem Abfahrtsort gemäss Ausschreibung.

1.4. Unsere Reisebestätigung erhalten Sie in Form einer Bestätigung/Rechnung zusammen mit dem Einzahlungs-schein.

1.5. Ihre Zahlung, Annahme von Reka-Checks: Wir bitten Sie, den Rechnungsbetrag gemäss den schriftlichen Instruktionen auf der Bestätigung/Rechnung zu überweisen. Post- und Banküberweisungen werden nicht bestätigt. Reka-Checks werden als Zahlungsmittel bis maximal CHF 500 bzw. max. 50% des Reisepreises pro Person angenommen. Soweit nicht anders vereinbart, ist bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von 30 % des gesamten Reisepreises, jedoch mindestens CHF 250 pro Person, sowie (falls abgeschlossen) die ganze Versicherungsprämie fällig. Die Restzahlung hat bis spätestens 4 Wochen vor Abreise bei uns einzutreffen. Bei Zahlung mit Kreditkarte oder kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Betrag bei der Buchung fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung haben wir das Recht, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 2.2./2.3. einzufordern. Nach Ihrer Reise, ihrem Anlass, Ihrer Miete erhalten sie im Falle von offenen Beträgen eine detaillierte Schlussrechnung. Die Carreisen Ostschweiz GmbH behält sich das ausdrückliche Recht vor, andere Zahlungsbedingungen zu stellen.

 

1.6. Preise: Unsere Preise verstehen sich (wo nicht anders erwähnt) pro Person in Schweizer Franken, mit Unterkunft im Doppelzimmer mit zwei zahlenden Personen, inklusive anwendbarer Mehrwertsteuer, den aktuell bekannten Treibstoffzuschlägen sowie – bei Flugreisen – den aktuellen Flughafen- und Sicherheitstaxen. Ausnahmen sind entsprechend bezeichnet. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Die eingerechneten Flugpreise basieren auf kontingentierten Gruppenpreisen. Falls diese Kontingente ausgeschöpft sind, prüfen wir gerne zusätzlich verfügbare Kapazitäten. Solche zusätzlichen Plätze können einen Aufpreis zur Folge haben oder anderen Annullationsbedingungen unterliegen. Sie werden von uns bei Buchung entsprechend darauf hingewiesen. Weiterführende Bedingungen zu Preisänderungen finden Sie unter Ziffer 9.2 und 9.4.

1.7. PSVA/Strassengebühren/Treibstoffzuschlag: Die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) ist in unseren Preisen inbegriffen. Ausländische Strassengebühren werden Ihnen zusätzlich in Rechnung gestellt (wenn nicht unter «inbegriffenen Leistungen» aufgeführt). Bei einem massiven Anstieg der Treibstoffpreise behalten wir uns einen entsprechenden Zuschlag vor. 

1.8. Bei den meisten Reisen bieten wir unseren Kunden an, die Reise in einem Zubucherzimmer zu buchen. Wäh-len Sie diese Option, gilt folgendes: Gelingt es uns nicht eine/n Mitreisende/n zu finden, erheben wir den Einzel-zimmerzuschlag gemäss Reiseausschreibung.

1.9. Kurzfristige Buchungen (weniger als 15 Tage vor Abreise): Es kann pro Auftrag eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40.- bei Busreisen und CHF 75.- bei Flug- und Schiffsreisen erhoben werden.

1.10. Änderung gegenüber Ausschreibung: Bei Ände-rungswünschen von einem Pauschalreiseangebot, die von der Ausschreibung abweichen, erhebt der Reiseveran-stalter pro Person einen Zuschlag von CHF 40.- bei Busreisen und CHF 75.- bei Flug- und Schiffsreisen, maximal CHF 150.- pro Auftrag.

2. ÄNDERUNG DER BUCHUNG ODER ANNUL-LIERUNG DER REISE DURCH DEN REISENDEN

2.1. Änderung der Buchung: Datums- und Reisezieländerungen gelten als Annullation. Bei Änderungen vor Beginn der Stornofristen (siehe Ziffer 2.2./2.3.) erheben wir pro Person eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40.- bei Busanreise (inkl. Selbstanreise bei Gemeindeferien) und CHF 75.- bei Flug- und Schiffsreisen, bei Buscharter & Mietverträgen CHF 100.-, maximal CHF 150.- pro Auftrag. Allfällige Spesen und Mehrkosten werden weiterverrechnet. Zu Ihrer Information: Bearbeitungs-gebühren werden in der Regel nicht durch die Reiseversi-cherung gedeckt.

2.2. Annullationen: Diese bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Form. Bei Annullationen erheben wir pro Person eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40.- bei Busanreise (inkl. Selbstanreise bei Gemeindeferien) und CHF 75.- bei Flug- oder Schiffsreisen, maximal Fr. 150.– pro Auftrag. Allfällige Auftragspauschalen oder Versicherungsprämien sind nicht erstattbar.

2.3. Je nach Datum Ihres Reiserücktritts (Vertragsrücktritts) oder Ihrer Reiseänderung gemäss Ziffer 2.1/2.2 müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Stornogebühren in Rechnung stellen:

BUSREISEN & BUSARRANGEMENTS FÜR GRUPPEN

bis 61 Tage vor Abreise 0 %
60-22 Tage vor Abreise  25 %
21-15 Tage vor Abreise 50 %
14 - 08 Tage vor Abreise 80 %
07-00 Tage vor Abreise und Nichterscheinen 100 %

FLUGREISEN (RUNDREISEN, FERIENREISEN, ETC.)

bis 121 Tage vor Abreise 0 %
120-91 Tage vor Abreise  25 %
90-61 Tage vor Abreise 50 %
60-31 Tage vor Abreise 80 %
30-00 Tage vor Abreise und Nichterscheinen 100 %

SCHIFFSREISEN (FLUSS- UND HOCHSEE)

bis 251 Tage vor Abreise 0 %
250–181 Tage vor Abreise  25 %
180-121 Tage vor Abreise 50 %
120-91 Tage vor Abreise 80 %
90-00 Tage vor Abreise und Nichterscheinen 100 %

CHARTERFAHRTEN/BUSMIETE (OHNE ZUSATZLEISTUNGEN)

Bis 22 Tage vor Abreise 0 %
21-10 Tage vor Abreise  20 %
9-2 Tage vor Abreise 75%
1-0 Tage vor Abreise und Nichterscheinen 100 %

 

 

 

Abweichende Annullationskosten sind bei den jeweiligen Ausschreibungen generell aufgeführt. Bei Gemeindeferien mit Selbstanreise kommt die Staffelung gemäss «Busreisen» zur Anwendung. Davon ausgenommen sind die Annullierungsbedingungen der Fluggesellschaften, weshalb ohne explizite Erwähnung in der Ausschreibung höhere Stornokosten anfallen können. Wir informieren Sie bei einer allfälligen Annullation so schnell wie möglich. Das Recht, rechtzeitig einen Ersatzreisenden gemäss Bundesgesetz über Pauschalreisen zu stellen, ist von dieser Regelung nicht betroffen; vorbehalten bleiben die Bearbeitungsgebühren.

2.4. Teilannulation durch Teilnhemerzahländerung: Die erste Teilnehmerzahländerung bis 15 Tage vor der Reise ist kostenlos, sofern die neu gültige Teilnehmerzahl max. 10% von der ursprünglich bestätigten Teilnehmerzahl abweicht. Teilnehmerzahlerhöhungen sind jederzeit kostenlos möglich, sofern die erforderliche Kapazität (Busgrösse, Restaurant, usw.) verfügbar ist. Pro annullierte Person werden die Annullationskosten gemäss Ziffer 2.1 und 2.2 dieser AGB verrechnet. Zusätzliche Gebühren Dritter werden an den Kunden jeweils weiterverrechnet

2.5. Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Mitteilung bei uns; an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.

2.6. Ersatzperson: Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie grundsätzlich einen Ersatzreisenden stellen, welcher die Reise unter den gleichen Bedingungen antritt. In diesem Fall ist spätestens mit Annullation dem Veranstalter mitzuteilen, dass vom Kunden eine Ersatzperson gesucht wird. Spätestens 14 Tage nach Annullation muss diese bezeichnet sein. In diesem Fall haften Sie und die Ersatzperson gemeinsam (solidarisch) für die Bezahlung des gesamten Reisepreises, der Bearbeitungsgebühr und allfälliger Mehrkosten (Ziffer 2.2/2.3). Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Bei Reisen nach Europa und visumsbefreite Länder verwirkt das Recht zur Benennung einer Ersatzperson 7 Arbeitstage vor der Abreise. Einschränkungen: Bei Reisen in Länder mit Visumspflicht bestehen organisatorische Vorbehalte (z.B. unterschied-liche Zeitdauer für die Einholung von Visa). Ebenso bleibt die Akzeptanz durch die an der Reise beteiligten Unter-nehmungen (Flug-, Hotel- oder Schiffsgesellschaften) vorbehalten. Sollte die Umbuchung aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, hat der Veranstalter dies zu begründen. In diesem Fall fallen Annullierungskosten gemäss Ziffer 2.2/2.3 an. Für bereits ausgestellte Flugtickets sind nachträgliche Namensänderungen nicht möglich. In diesem Fall muss ein neues Flugticket zu den dann aktuellen Konditionen erworben werden, was zu Mehrkosten führt.

2.7. Veranstaltungskarten: Karten für Veranstaltungen, Konzerte usw., auch wenn sie im Rahmen eines Pauschalarrangements gebucht werden, können üblicherweise nicht mehr annulliert werden. Diese werden bei Umbuchungen und Annullationen, unabhängig vom Zeitpunkt, voll verrechnet.

3. VERSICHERUNGEN

Die obligatorische Reiseversicherung ist in unseren Pauschalpreisen nicht inbegriffen und wird mit der Buchungsbestätigung in Rechnung gestellt (Beträge gemäss Prospektausschreibung). Sie ist nur gültig, falls die Annullierung aufgrund Krankheit, Unfall oder Todes-fall erfolgt. Sollten Sie bereits über eine eigene gültige Annullationskostenversicherung verfügen, können Sie bei der definitiven Buchung auf diese Versicherung verzichten. Die Versicherung kann nach drei Arbeitstagen nicht mehr storniert werden. Nachträglich ist die Versiche-rungsprämie, auch im Annullierungsfall, nicht erstattbar. Für Reiseversicherungen gelten die Allgemeinen Versi-cherungsbedingungen gemäss separatem Versiche-rungsnachweis. Über weitere Versicherungsmöglichkeiten (Gepäck und Jahresversicherung) informieren wir Sie gerne.

4. EINREISEFORMALITÄTEN (PASS, VISA, IMPFUNGEN)

Die Reiseteilnehmer sind für das Einhalten notwendiger Pass- und Visumserfordernisse, allfälliger gesundheitspolizeilicher Bestimmungen und Vorschriften sowie für die Beschaffung und das Mitführen der entsprechenden Reisedokumente selbst verantwortlich. Bitte überprüfen Sie diese vor Ihrer Abreise auf Ihre Vollständigkeit, Gültigkeit und Korrektheit. Wird Ihnen die Einreise infolge nicht korrekter oder nicht vorhandener Dokumente verweigert, gehen die entstandenen Kosten zu Ihren Lasten.

5. BEFÖRDERUNGSAUSSCHLÜSSE

Reiseteilnehmer mit körperlichen oder medizinischen Problemen/Einschränkungen oder bei bestehender Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Buchung sind verpflichtet, uns darauf hinzuweisen. Bei Schiffsreisen kann eine Reederei die Passage bei Schwangerschaft verweigern (Fristen geben wir Ihnen auf Anfrage bekannt.) Die daraus entstehenden Annullationskosten gehen zu Lasten des Passagiers.

6. REISECAR

6.1. Für sämtliche Fahrten werden ausschliesslich Nicht-raucherbusse eingesetzt. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, andere als die ausgeschriebenen Fahr-zeugtypen oder Fahrzeuge von Partnerunternehmen einzusetzen.

6.2. Chauffeurenspesen: Verpflegungs- und Unter-kunftsspesen (Einzelzimmer mit DU/WC) des Chauffeurs fallen zu Lasten des Auftraggebers, sofern nichts ande-res definiert ist.

6.3. Mehrstunden: Wenn sich der Einsatz des Chauffeurs über die in der Auftragsbestätigung erwähnte Zeitspan-ne erstreckt, verrechnen wir pro Mehrstunde CHF 70.-

6.4. Schäden am Bus /Reinigung: Mutwillig verursachte Schäden am Bus werden in der Höhe der Reparaturrech-nung plus einem Administrativaufwand von CHF 100.– in Rechnung gestellt. Für die Reinigung starker Verschmutzung (innen), welche durch die Reisenden verursacht wurde, erlauben wir uns dem Aufwand entsprechend Rechnung zu stellen.

 

6.5. Zweiter Chauffeur / Arbeits- und Ruhezeitverordnung ARV: Zu Ihrer Sicherheit halten wir uns an die geltende Arbeits- und Ruhezeit-verordnung für Berufschauffeure. Sollte die ARV nicht eingehalten werden können, erlauben wir uns einen zweiten Chauffeur oder einen Ablösechauffeur einzusetzen. Die Kosten dafür ersehen Sie in Ihrer Offerte.

  • Maximale Arbeitszeit: Die maximale Arbeits-zeit beträgt 15 Stunden ab/bis Betriebs-standort, inkl. Busvorbereitung, Reinigung, etc. Bitte kalkulieren Sie mit max. 14 Stunden ab/bis ihren Einsteige-ort für einen Chauf-feurarbeitstag.
  • Ununterbrochene Ruhezeit: 11 Stunden inner-halb von 24 Stunden, in Ausnahmen mindes-tens 9 Stunden
  • Lenkpausen: Nach höchstens 4,5 Stunden Lenkzeit für mindestens 45 Minuten
  • Maximale Lenkzeit pro Tag: 9 Stunden (2 x pro Woche 10 Stunden)

7. TRINKGELDER

Trinkgelder für Chauffeure und Reiseleiter sind in unseren Preisen nicht inbegriffen. Teilweise werden Trinkgelder als Zuschlag mit der Rechnung eingezogen und vom Reisebegleiter gesammelt weitergegeben. Trinkgelder/Sicherheitstaxen sind bei Kreuzfahrten in der Regel obligatorisch und werden automatisch Ihrem Bordkonto belastet. Es steht Ihnen frei, bei aufmerksamer Betreuung unseren Chauffeuren ein Dankeschön in Form eines Trinkgeldes zu geben.

8. FLÜGE

Alle Flugreisen werden in der Touristenklasse (Economy-Klasse) durchgeführt. Aufpreise für andere Klassen gemäss Ausschreibung bzw. tagesaktuellen Preisen. Die durchführenden Fluggesellschaften behalten sich das Recht von Flugplanänderungen, Einsatz anderer Flugzeugtypen und den Beizug anderer Fluggesellschaften ausdrücklich vor. Die Carreisen Ostschweiz GmbH hat darauf keinerlei Einfluss. Die Änderung des Flugzeugtyps, der Flugzeiten (auch mehrere Stunden sowie komplett andere Tageszeiten) oder der Fluggesellschaft stellt keine Programmänderung dar. Sitzplatzreservierungen sind bei den meisten Fluggesellschaft nur noch gegen Bezahlung möglich, Flugplatzänderungen behalten sich die Fluggesellschaften dennoch vor. Wir erheben zusätzlich zu den Kosten der Sitzplatzreservation der Fluggesellschaft eine Gebühr von CHF 15.- auf Kurzstrecken- und CHF 30.- auf Langstreckenflügen pro Person. Sämtliche Flughafen- und Sicherheitstaxen sind in den Pauschalpreisen inbegriffen. Ausnahmen sind in der Reiseausschreibung vermerkt. Vorbehalten bleiben die Einführung neuer oder die Erhöhung bestehender Abgaben. Bei individueller Anreise ist der Reiseteilnehmer für das Check-In und die rechtzeitige Ankunft am Flughafen selbst verantwortlich.

9. PROGRAMM- UND PREISÄNDERUNGEN

9.1. Änderungen vor Vertragsabschluss: Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Leistungsangaben und Preisangaben in publizierten Reiseausschreibungen vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientieren wir Sie vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.

9.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Aus-nahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen werden bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn vorgenommen und mitgeteilt. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 9.4 genannten Rechte zu. Preiserhöhungen können sich ausfolgenden Gründen ergeben:

a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge und/oder Flugnebenkosten);

b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie z. B. Flughafentaxen, Landegebühren, Betten- und Tourismussteuern, Ein- und Ausschif-fungsgebühren, Hafentaxen usw.);

c) Wechselkursänderungen

d) staatl. verfügte Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer). Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weitergegeben werden.

e) Nachträgliche Preiserhöhungen bei einzelnen Leistungspreisen

 

9.3. Programmänderungen nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn: Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z. B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt oder ein Ereignis, das trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorhersehbar oder abwendbar ist, es erfordert. Dies gilt auch für den Einsatz eines geplanten Reise(beg)leiters, welcher zum Zeitpunkt der Abreise aus genannten Gründen nicht einsatzfähig ist. Wir sind bemüht, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.

9.4. Ihre Rechte, wenn sich nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, ein Kleingruppen-Zuschlag erhoben werden muss, der auf der Ausschreibung nicht erwähnt war, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden: Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben sie folgende Rechte:

a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;

b) Sie können innert 5 Werktagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Zu diesem Zeitpunkt bereits bezahlte Reisekosten werden unverzüglich rückerstattet;

c) Sie können uns innert 5 Werktagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich informieren, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen möchten. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preis-, Programm- oder Leistungsänderung zu. Die 5-Werktage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Werktag der Schweizerischen Post übergeben (A-Post).

10. REISEABSAGE DURCH DEN REISEVERAN-STALTER 

10.1. Für die meisten unserer Pauschalreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Informationen dazu finden Sie in der Reiseausschreibung oder auf der Buchungsbestäti-gung. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nichterreichen dieser festgelegten Teilnehmerzahl die Reise mit einem Kleingruppenzuschlag durchzuführen oder bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn zu annullieren.

10.2. Zwingende Gründe: Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien usw. die sichere Durchführung der Reise erheblich erschweren oder verhindern, orientieren wir Sie über die Reiseabsage so rasch als möglich.

10.3. Wesentlicher Irrtum: Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berech-nungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

 

10.4. Zerstörtes Vertrauensverhältnis: Sollte das Vertrauensverhältnis zwischen uns zerstört sein, etwa weil wir ein Betreibungsverfahren gegen Sie einleiten muss-ten oder Sie durch Ihr Verhalten auf einer früheren Reise Anlass dazu gegeben haben, Ihnen die Teilnahme an der gebuchten Reise zu untersagen, oder mit Auflagen zu belegen, welchen Sie nicht zustimmen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

10.5. Reiseabsage aus anderen Gründen: Wir sind berechtigt, die Reise aus anderen Gründen abzusagen. Sollte dieser Fall eintreten, werden Sie so rasch als möglich informiert.

Im Fall einer Reiseabsage sind wir bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Sollen Sie diese nicht antreten wollen, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Von dieser Rückerstattung ausgenommen sind nicht erstattbare Forderungen von Leistungserbringern (Fluggesellschaften, Hotels, etc.) sowie Versicherungsprämien. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.

11. AUSFALL VON LEISTUNGEN WÄHREND DER REISE

Während der Reise steht dem Reisenden ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird, keine angemessene Ersatzleistung geboten werden kann oder Sie aus wichti-gen Gründen die Ersatzleistung ablehnen.

12. REISEABBRUCH DURCH DEN REISENDEN

Wenn Sie die Reise aus «freien Stücken» abbrechen oder nicht weiterreisen können, wird Ihnen der Reisepreis nicht zurückerstattet und die damit verbundenen Mehrkosten (z. B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. Wir unterstützen Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten bei der Organisation der Rückreise.

13. WENN SIE ETWAS ZU BEANSTANDEN HABEN

13.1. Beanstandungen: Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei unserem Reiseleiter oder der örtlichen Vertretung unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden.

13.2. Abhilfe: Der Reisebegleiter oder Reiseleiter vor Ort wird bemüht sein, während der Reise innert angemesse-ner Frist Abhilfe zu leisten. Gelingt dies nicht oder nur ungenügend, so haben Sie die Möglichkeit, eine Beanstandung an uns zu richten. Sollte keine Abhilfe vor Ort möglich sein, müssen Sie eine schriftliche Bestätigung verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt umfasst. Lokale Vertretungen, Reisleiter oder Reisebe-gleiter sind nicht berechtigt Schadenersatzforderungen anzuerkennen.

 

13.3. Geltendmachung der Forderung: Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadensersatzforderungen, nach vergeblicher Abhilfe gegenüber uns geltend machen wollen, müssen Sie uns Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach dem tatsächlichen Reiseende der vereinbarten Reise schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind allfällige Beweismittel beizulegen. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, erlöschen sämtliche Ansprüche.

14. HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS

14.1. Allgemeines: Wir vergüten Ihnen den objektiven Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder eines erlittenen Schadens, soweit es dem Reisebegleiter, dem Reiseleiter oder der lokalen Vertretung nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen oder den Schaden zu beheben. Dies setzt voraus, dass uns oder unseren vertraglichen Leistungsträger ein Verschulden trifft. Vorbehalten bleiben nachfolgende Ziffern.

14.2. Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse:

14.2.1. Haftungsausschlüsse: Wir haften Ihnen gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise

b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;

c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches wir, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von uns ausgeschlossen.

14.2.2. Personenschäden, Unfälle usw.: Für Personen-schäden, Tod, Körperverletzung usw., die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haften wir nur, wenn die Schäden durch uns oder unsere Dienstleistungsträger verschuldet sind.

14.2.3. Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.): Bei übrigen Schäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haften wir nur, wenn wir oder ein Leistungsträger den Schaden verschuldeterweise verursacht haben.

14.2.4. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.: Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selbst verantwortlich sind. In den Hotels sind diese Gegenstände im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall unbeaufsichtigt liegen lassen, insbesondere nicht im Reisebus, bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen oder im Flugzeug. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhanden gekommenen Scheck- und Kreditkarten usw. haften wir nicht. Schäden oder Aufbruch des Koffers muss unverzüglich dem Reisechauffeur oder der Fluggesellschaft (noch am Flughafen) gemeldet werden und müssen von diesen schriftlich bestätigt werden.

 

14.2.5. Reisebus-, Zug-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.: Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung der Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Streiks, technischen Störungen, Unfällen, Überlastung des Flugraumes, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung zum Flughafen oder Bahnhof mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.

14.2.6. Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können unter Um-ständen während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlos-sen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden nicht von uns angeboten (ausgenommen die von uns angebotenen und entsprechend publizierten fakultativen Ausflüge). Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie daran teilnehmen wollen. Der Reiseveranstalter haftet weder für die korrekte Vertragserfüllung noch bei Schädigungen. Wir empfehlen Ihnen eine entsprechende Unfallversicherung mit welt-weiter Deckung abzuschliessen.

Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Bei übrigen Schäden (d. h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis beschränkt und orientiert sich am Zeitwert von Objekten. Sofern internationale Abkommen oder nationale Gesetze tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen, kommen diese zur Anwendung. Diese bestehen insbesondere im Transportwesen, wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr.

15. DATENSCHUTZ

Sie stimmen zu, dass Ihre angegebenen Daten zur Erbringung der Leistung, für Werbezwecke und Marktforschung von Carreisen Ostschweiz GmbH und ihren Servicepartnern genutzt werden dürfen. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.

16. SICHERSTELLUNG DER KUNDENGELDER

Unser Unternehmen ist Teilnehmer im Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert dem Konsumenten die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonds.ch.

17. WIRKSAMKEIT

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

18. RECHTE AN MEDIEN

Bilder/Videos die auf unseren Reisen von uns oder Kunden gemacht und dem Reiseveranstalter zur Verfügung gestellt wurden, dürfen von der Carreisen Ostschweiz GmbH ohne Rücksprache mit den abgebildeten Personen, zur Illustration von Prospekten, Katalogen, E-Mails, Newslettern, Website und anderen Medien verwendet werden. Bei der Übergabe der Bilder/Videos gehen die Rechte an uns über.

19. OMBUDSMAN

Vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann der Reisebranche gelangen. Der Ombudsmann strebt bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und dem Reise-veranstalter oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung an: Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich.

20. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

20.1. Anwendbares Recht: Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

20.2. Für Klagen gegen den Reiseveranstalter ist der ausschliessliche Gerichtsstand Winterthur. Die Carreisen Ostschweiz GmbH kann den Gast an seinem Wohnort, in Winterthur oder Sommeri einklagen.

Carreisen Ostschweiz GmbH

Standort Sommeri: Hauptstrasse 33, 8580 Sommeri 
Telefon Carreisen Ostschweiz: +41 (0)71 414 50 80 
E-Mail: info@carreisen-ostschweiz.ch 
Homepage: www.carreisen-ostschweiz.ch

Stand Januar 2025