Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Fragen
Es gibt selten Beschränkungen bzgl. Reisegepäck. Grundsätzlich rechnen wir mit einem Reisegepäck pro Person. Bei speziellen Wünschen (bspw. Musikinstrumente etc.) bitten wir Sie, uns vorgängig zu informieren damit wir entsprechende Abklärungen treffen können.
Wir haben unsere Einsteigeorte so gewählt, dass sie gut mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sind und gleichzeitig ausreichend öffentliche Parkplätze zur Verfügung stehen. Weitere Informationen zu Kosten und Anfahrtsbeschreibungen finden Sie unter der Rubrik Einsteigeorte.
Reisen mit Carreisen Ostschweiz setzen eine gute körperliche und geistige Gesundheit voraus. Informieren Sie sich vor Ihrer Reservierung anhand unserer detaillierten Ausschreibung über den Inhalt unserer Reisen oder fragen Sie uns gegebenenfalls nach den Anforderungen (Ablauf, Besichtigungen etc.) und der dafür erforderlichen Fitness.
Bei Pauschalreisen haben Sie die Möglichkeit, 50% des Reisepreises, jedoch maximal Fr. 500.– pro Person, mit Reka-Checks zu bezahlen. Die Reka-Checks sind per Post an die Carreisen Ostschweiz GmbH in Sommeri zu senden.
Seit März 2006 besteht die Gurtenpflicht. In all unseren mordernen Reisecars sind Gurten fix eingebaut. Mehr über die Sicherheit an Bord erfahren Sie auch auf unserer Seite zum Thema Sicherheit.
Der Bordkonsum kann ausschliesslich mit Bargeld bezahlt werden.
Das Trinkgeld ist eine freiwillige und nette Wertschätzung für eine Leistung, mit der man zufrieden war. Die Wertschätzung darf auch die Zufriedenheit mit dem Chaffeur wiederspiegeln.
Die Richtlinien für Trinkgelder variieren je nach Carreiseunternehmen. Unsere Erfahrung zeigt, dass etwa CHF 2.– pro Tag und Person üblich sind.
Unsere Reisecars werden nach jeder Fahrt gereinigt. Allfällige Fundgegenstände bringt uns der Chaffeur direkt nach der Fahrt in unser Büro. Kontaktieren Sie uns während unseren Öffnungszeiten von Montag bis Freitag zwischen 09.00 - 12:00 und 14:00 - 17:30 Uhr unter 071 633 10 26. Den Fundgegenstand können Sie dann bei uns abholen.
Im Falle eines Unfalls mit einem unserer Reisecars sind Sie als Insasse durch die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs abgesichert.
Allgemeine Reiseversicherungen können Sie direkt im Buchungsprozess abschliessen. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite über Reiseversicherungen.
Fragen zu Zollbestimmungen
Aus logistischen Gründen ist es nicht möglich, die Quittungen zur Erstattung der Mehrwertsteuer am ausländischen Zollamt abstempeln zu lassen. Ebenso ist eine Verzollung am Schweizer Zoll nicht möglich.
- Die Freimengen gelten nur für Personen ab 17 Jahren.
- Alkoholische Getränke bis 18 % Vol. 5 Liter
- Alkoholische Getränke über 18 % Vol. 1 Liter
- Zigaretten total 250 Stück
- Zigarren total 250 Stück
- Schnitttabak 250 g
Die Freimengen und Freigrenzen gelten für Privatwaren, die Sie persönlich für den eigenen Bedarf oder als Geschenk mitführen. Die Freimengen werden nur einmal pro Person und Tag gewährt.
Ein Zusammenrechnen (Kumulation) der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist ausgeschlossen. Ausgenommen von der Wertefreigrenze sind sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse wie bspw. Fleisch und Fleischwaren, Milchprodukte, Öle und Fette, die gewisse Höchstmengen überschreiten.
Nein, der Reiseproviant fällt nicht unter die Freimenge.
Als Reiseproviant gelten genussfertige Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke für den Reisetag.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit informiert Sie über die Einfuhr in die Schweiz. Hier geht's zu allen wichtigen Informationen auf einen Blick.
Nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf, wenn Sie Unterstützung bei der Buchung wünschen oder Fragen haben. Gerne beraten wir Sie per E-Mail, Telefon oder in Form eines persönlichen Besuchs bei uns in Sommeri!

9.00 − 12.30 | 13.30 − 17.30 Uhr