Nachstehend finden Sie wichtige Informationen zum Thema Sicherheit bei Carreisen Ostschweiz. Reisebusse gelten allgemein als sehr sichere Reisemittel und belegen im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln den zweiten Platz in puncto Sicherheit, direkt nach Bahnreisen.
Sicherheit geht vor
Unsere Reisecars sind mit Sicherheitsgurten ausgerüstet. Seit März 2006 wird das Nichtanlegen des Gurtes durch die Kontrollorgane auch mit Bussgeld geahndet. Bitte schnallen Sie sich deshalb bei jeder Fahrt an. Es dient Ihrer Sicherheit. An Bord informieren wir unsere Gäste über die Bordinformationen unseres Branchenverband ASTAG.
Für den Betrieb eines Busunternehmens ist eine Lizenz des Bundesamts für Verkehr (BAV) erforderlich, um gewerblichen grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Reisebussen durchzuführen. Unsere Lizenz wurde zuletzt im Jahr 2022 erneuert. Im Rahmen dieser Erneuerung prüfte das Bundesamt die fachliche Eignung unseres Verkehrsleiters, der die entsprechende Prüfung zum Personen-Kraftverkehrsunternehmer abgelegt hat.
Unsere Carchauffeure sind bestens ausgebildete Berufsleute, die sich ihrer grossen Verantwortung im Strassenverkehr jederzeit bewusst sind. Ihre körperliche und gesundheitliche Verfassung wird anlässlich von periodisch durchgeführten vertrauensärztlichen Checks kontrolliert.
Unsere Busfahrer absolvieren in regelmässigen Abständen Intensivkurse zum Thema Sicherheit.
Die Einhaltung der gesetzlichen Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen gilt bei Carreisen Ostschweiz als selbstverständlich. Lenk- und Ruhezeiten, wöchentliche Höchstarbeitszeiten sowie Pausen werden bei uns eingehalten. Jede Tagesfahrt und Tagesetappe ist deshalb so berechnet, dass sie in der erlaubten täglichen Fahrzeit bequem bewältigt werden können und dem Fahrer anschliesssend ausreichend Ruhezeit zur Entspannung und Regeneration verbleibt. Nach Reisebeginn geäusserte Sonderwünsche können deshalb nur im Rahmen der gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeiten erfüllt werden.
- Tägliche Lenkzeit: Die tägliche Lenkzeit eines Chauffeurs ist auf neun Stunden beschränkt. Zweimal wöchentlich ist eine Verlängerung auf maximal zehn Stunden zulässig.
- Pausen gehören dazu: Unsere Carchauffeure unterbrechen spätestens nach 4.5 h mindestens 45 Minuten die Fahrt. Alterantiv können auch drei kleinere Pausen von je 15 Minuten gemacht werden.
- Nur eine Mütze voll Schlaf reicht nicht aus: Zwischen zwei Tagesfahrten macht ein Carfchauffeur regelmässig 11 Stunden Ruhezeit. Dreimal in der Woche darf er diese auf neun Stunden verkürzen.
- Auf langen Strecken – ein zweiter Chauffeur: Wenn sich zwei Carchauffeure am Lenkrad ablösen, wird es möglich, längere Distanzen am Stück zurückzulegen. Wundern Sie sich nicht, wenn ein zweiter Fahrer unterwegs zu- bzw. aussteigt und Sie nur auf einem Teilstück der Reise begleitet. Auch bei einem solchen Wechsel sind die Fahrer verpflichtet, sich jederzeit an die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen- und Ruhezeitregelungen zu halten.
Alle unsere Bussse sind mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Fahrtenschreiber ausgestattet. Der Fahrtenschreiber dokumentiert jede Bewegung des Busses. Jeder Chauffeur hat eine persönliche Karte, auf der ebenfalls Ruhe- und Lenkzeiten regelmässig von Behörden kontrolliert werden.
Die Höchstgeschwindigkeit für Reisebusse in der Schweiz beträgt 100 km/h. Der automatische Tempobegrenzer bremst den Motor selbstständig.
Alle Reisecars werden jährlich durch das zuständige Kantonale Strassenverkehrsamt zu einer obligatorischen Kontrolle aufgeboten. Dabei legen die Experten ganz besonderen Wert auf einen einwandfreien technischen Zustand und die Sicherheit des Fahrzeuges, wie auch auf die fehlerlose Funktion des Fahrtenschreibers.
Carreisen Ostschweiz ist über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus versichert. Haftpflichtschäden (Insassenversicherung) sind pro Schadenfall mit einer Garantiesumme von CHF 5 Mio. versichert.